Künstliche Intelligenz kann bei komplexen Steuerfragen eine wertvolle Unterstützung sein. Wer sich jedoch auf die Antworten eines allgemeinen KI-Systems verlässt und deshalb einen steuerlichen Fehler begeht, kann nicht ohne Weiteres auf Nachsicht hoffen. Ein aktuelles Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zeigt: Ein durch KI verursachter Rechtsirrtum wird grundsätzlich dem Steuerpflichtigen zugerechnet.
Immer häufiger greifen Steuerpflichtige bei komplexen steuerlichen Fragen auf frei zugängliche KI-Systeme wie ChatGPT oder vergleichbare Anwendungen zurück. Problematisch ist dabei, dass allgemeine KI-Systeme nicht notwendigerweise auf das österreichische Steuerrecht spezialisiert sind. Sie können daher etwa ausländische Rechtsquellen heranziehen, eine bereits überholte Rechtslage anwenden oder nicht existente Gerichtsentscheidungen und Literaturstellen nennen. Auch im konkreten Fall hatte eine Wissenschaftlerin ihre Schriftsätze mithilfe von KI erstellt. Die von der KI vorgeschlagene verfahrensrechtliche Vorgangsweise erwies sich später als unzulässig. Im Verfahren vor dem BFG berief sich die Beschwerdeführerin darauf, einem durch die KI verursachten Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Das BFG ließ dieses Argument jedoch nicht gelten. Der Rechtsirrtum wurde der Steuerpflichtigen zugerechnet und blieb daher unbeachtlich. Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens wurde ihr verwehrt (BFG Wien, RV/7101070/2026).
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Nutzung von KI die persönliche Verantwortung des Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht beseitigt. Wer sich bei steuerlichen Angelegenheiten eigenständig auf eine KI-Auskunft verlässt, kann sich nicht allein deshalb auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum berufen, weil die verwendete Technologie eine falsche Auskunft erteilt hat. Anders kann die Situation bei der Beratung durch eine berufsberechtigte Person sein. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung genießt ein Steuerpflichtiger besonderen Schutz, wenn er einem fachkundigen Berater den maßgeblichen Sachverhalt vollständig schildert und von diesem einen nicht offenkundig unrichtigen Rat erhält. Dies kann insbesondere bei abgabenrechtlichen Haftungen, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder auch im Finanzstrafrecht von Bedeutung sein. Auch Rechtsanwälte und Steuerberater können KI-Inhalte allerdings nicht ungeprüft übernehmen. Der OGH hat bereits klargestellt, dass berufsberechtigte Personen KI-generierte Schriftsätze auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüfen müssen. Fehlerhafte oder „halluzinierte“ Rechtsquellen können daher auch für den Berater haftungs- und berufsrechtliche Konsequenzen haben.
KI kann die steuerliche Arbeit erheblich erleichtern, ersetzt aber weder die fachkundige Prüfung noch die persönliche Verantwortung des Steuerpflichtigen. Wer sich unmittelbar auf eine fehlerhafte KI-Auskunft verlässt, trägt grundsätzlich das Risiko ihrer Fehler. KI kann Beratung unterstützen – sie bietet jedoch keinen Ersatz für professionelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
BFG 10.06.2026, RV/7101070/2026