Auch bekannte Marken müssen politische Meinungsäußerungen aushalten

Der EuGH hatte zu klären, wann die Verwendung einer bekannten Marke für politische Kommunikation und Parodie zulässig sein kann.

Inter IKEA ist Inhaberin mehrerer bekannter IKEA-Marken. Eine belgische politische Partei stellte einen politischen Plan unter der Bezeichnung „IKEA-PLAN – Immigratie Kan Echt Anders“ vor und griff dabei bewusst auf die Bekanntheit und Gestaltungselemente der IKEA-Marken zurück. Inter IKEA sah darin eine Markenverletzung und klagte. Die Beklagten beriefen sich hingegen auf die politische Meinungsfreiheit und Parodie. Das nationale Gericht sah darin einen Konflikt zwischen dem Markenschutz und der Freiheit der Meinungsäußerung.

Der EuGH stellte klar, dass die Meinungsfreiheit grundsätzlich einen rechtfertigenden Grund für die Verwendung einer bekannten Marke darstellen kann. Dies gilt auch für politische Äußerungen und politische Parodien. Allein der Hinweis auf die Meinungsfreiheit reicht jedoch nicht aus. Vielmehr muss das nationale Gericht die betroffenen Interessen umfassend gegeneinander abwägen. Dabei sind insbesondere der Zweck und Kontext der Äußerung, ein möglicher kommerzieller Charakter, die Art und Dauer der Markennutzung, der Beitrag zur öffentlichen Debatte sowie mögliche Verwechslungen oder Beeinträchtigungen des Rufs und der Unterscheidungskraft der Marke zu berücksichtigen.

Die Entscheidung zeigt, dass Markenschutz und Meinungsfreiheit miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Bekannte Marken können grundsätzlich auch in politischer Kommunikation oder Parodie aufgegriffen werden. Gleichzeitig bietet die Meinungsfreiheit keinen uneingeschränkten Freibrief zur Nutzung fremder Marken. Entscheidend ist stets eine Abwägung der konkreten Interessen und Umstände des Einzelfalls.

EuGH 08.09.2026, C-298/23

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