Ein kurzes Telefonat (+43 316 72 22 95) oder eine E-Mail (office@lsr.at) genügt. Wir freuen uns auch über Anfragen durch unser Kontaktformular. Wir prüfen in einem kostenfreien Erstgespräch, ob wir Sie unterstützen können. Allenfalls werden wir Sie – unverbindlich – zunächst um weitere Informationen bitten.
Sie erhalten unverbindlich eine juristisch fundierte Ersteinschätzung. Wir klären Zuständigkeiten, Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko. Dies geschieht ausnahmslos in einem Mandatsschreiben, in dem wir den uns kommunizierten Sachverhalt festhalten, Ihnen die Erfolgsaussichten erläutern, und Sie detailliert über Art und Weise der Abrechnung aufklären.
Ein Mandat kommt erst mit Übermittlung einer ausdrücklichen Beauftragung durch Unterfertigung unseres Mandatsschreibens zustande. Davor haben Sie mit keinerlei Kosten zu rechnen. In der Folge setzen wir Ihre Anliegen effizient um – digital, persönlich oder vor Ort. Ob Vertragsverhandlung, Klageeinbringung oder Gutachten: Sie bleiben laufend informiert.
Wir arbeiten auf Basis des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), der Autonomen Honorarkriterien (AHK) oder auf Basis eins Stundesatzes. Sie erhalten vorab eine transparente Kosteneinschätzung. In aller Regel rechnen wir ein Mandat erst nach dessen Beendigung ab. In Angelegenheiten, die voraussichtlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, behalten wir uns vor, entweder um einen Kostenvorschuss zu bitten oder Teilabrechnungen zu legen.
Auf Wunsch des Klienten und im Sinne einer transparenten und kontinuierlichen Information über das Honorar rechnen wir auch in beidseits akzeptierten, angemessenen, Intervallen (monatlich, quartalsweise, jährlich) ab, damit ein Überblick über die entstandenen Kosten gegeben ist. Allenfalls erfolgt auch eine direkte Abrechnung über eine Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung.
LSR – Rechtsanwalt Dr. Stefan Lausegger LLM
Nikolaiplatz 4, A-8020 Graz
Telefon: +43 316 722295
Fax: +43 316 269770 70
Email: office@lsr.at