{"id":1418,"date":"2023-02-16T13:13:18","date_gmt":"2023-02-16T13:13:18","guid":{"rendered":"https:\/\/lsr.at\/?p=1418"},"modified":"2024-10-07T07:11:14","modified_gmt":"2024-10-07T07:11:14","slug":"quick-guide-zum-urheberrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/lsr.at\/en\/quick-guide-zum-urheberrecht\/","title":{"rendered":"Quick guide to copyright law"},"content":{"rendered":"\n<p>07.07.2022<\/p>\n\n\n\n<p>Immer wieder kommt es in Zeiten der unbegrenzten Verbreitung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken zu Eingriffen in das Urheberrecht oder in den Bildnisschutz. Ganz kurz gefasst, sind nachfolgende rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, wenn man Werke anderer (Fotografien, Lichtbilder, Texte etc) verwendet, sei es im privaten, oder im beruflichen Kontext.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Fotos, Grafiken, Gem\u00e4lde, Texte, Skulpturen, Musik, etc.&nbsp;<strong>sind praktisch ausnahmslos durch das Urheberrecht gesch\u00fctzt<\/strong>. Dies gilt auch f\u00fcr \u201eallt\u00e4gliche\u201c Werke und \u201ealte\u201c<a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftn1\">[1]<\/a>&nbsp;Urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind etwa \u201eSchnappsch\u00fcsse\u201c, \u201eKritzeleien\u201c, Kinderzeichnungen, Schulfotos, Landkarten und Luftbilder. Der Umstand, dass ein bestimmtes Werk im Internet bereits weit verbreitet ist, oder bereits von vielen anderen Medien verwendet wird, \u00e4ndert nichts am Bestehen des urheberrechtlichen Schutzes.<\/li>\n\n\n\n<li>Jede Nutzung (Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung, Sendung, etc.) urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke ohne die Zustimmung der Rechteinhaber greift in die Rechte der Rechteinhaber (Urheber bzw. Hersteller) ein und kann eine&nbsp;<strong>Klage auf insbesondere angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Unterlassung<\/strong>&nbsp;zur Folge haben. Eine Nutzung eines fremden Werkes liegt insbesondere dann vor, wenn ein fremdes Werk im Internet zum Abruf bereitgestellt wird. Die eingeklagten Betr\u00e4ge erreichen regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcnfstellige Betr\u00e4ge.<a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftn2\">[2]<\/a>&nbsp;Derartige Klagen verursachen \u00fcberdies hohe Kosten<a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftn3\">[3]<\/a>&nbsp;und k\u00f6nnen nur in den seltensten F\u00e4llen abgewendet werden. Urheberrecht ist Eigentumsrecht!<\/li>\n\n\n\n<li>Die&nbsp;<strong>Ver\u00f6ffentlichung von Werken (etwa Fotos) durch die Rechteinhaber selbst<\/strong>&nbsp;(etwa im Internet auf dem eigenem Facebook-, Twitter- oder YouTube-Account) ist&nbsp;kein Einverst\u00e4ndnis&nbsp;zur Nutzung dieser Werke durch andere. Auch die Nutzung solcher Fotos ohne Einwilligung der Rechteinhaber ist rechtswidrig.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Vertrauen darauf, dass derjenige, der eine Nutzung von Werken gestattet, auch tats\u00e4chlich Rechteinhaber ist und daher eine Nutzung auch gestatten&nbsp;<em>kann<\/em>,&nbsp;ist nicht gesch\u00fctzt.&nbsp;<strong>Niemand kann mehr Rechte \u00fcbertragen, als er selbst hat<\/strong>. Mit anderen Worten: es gibt keinen guten Glauben im Urheberrecht.<a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftn4\">[4]<\/a><\/li>\n\n\n\n<li>Es ist zu beachten, dass&nbsp;<strong>frei vereinbart<\/strong>&nbsp;werden kann,&nbsp;in welchem Umfang ein Werk genutzt werden&nbsp;Der Rechteinhaber kann zB zeitliche Grenzen (Nutzung auf einer Website etwa nur f\u00fcr einen Zeitraum von 2 Wochen), inhaltliche Grenzen (etwa Nutzung nur in Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Abhandlung \u00fcber Tierkrankheiten in gedruckten B\u00fcchern) und geografische Grenzen (etwa Ver\u00f6ffentlichung nur auf Websites die ausschlie\u00dflich in \u00d6sterreich abrufbar sind) setzen. Im Zweifel sind im Einzelfall Vereinbarungen \u00fcber die Nutzung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken zugunsten der Urheber auszulegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Insbesondere bei den \u201e<strong>Creative Commons<\/strong>\u201c im Internet ist \u00e4u\u00dferste Vorsicht geboten. Zum einen besteht keine Gewissheit, dass derjenige, der ein Werk derart anbietet auch tats\u00e4chlich Rechte an dem angebotenen Werk innehat (siehe Punkt 4). Zum anderen gibt es unterschiedliche Arten von Creative-Commons-Lizenzen. Es erlaubt nicht jede Creative-Commons-Lizenz jedwede Nutzung eines Werkes. Manche dieser Lizenzen gestatten etwa nur die Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken, andere gestatten nur die Nutzung eines Werkes, wenn das eigene Werk bzw. die eigene Publikation, in die das fremde Werk integriert werden soll, wiederum der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber eine bestimmte Creative-Commons-Lizenz zur Verf\u00fcgung gestellt wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei jeder Nutzung eines Werkes ist der&nbsp;<strong>Urheber und allenfalls auch der Hersteller zu bezeichnen<\/strong>. Der Urheber entscheidet selbst dar\u00fcber, wie er bezeichnet werden m\u00f6chte. Dass der Urheber selbst bei Ver\u00f6ffentlichung seiner Werke keine Urheberbezeichnung vornimmt, stellt&nbsp;keinen Verzicht&nbsp;auf eine Urheberbezeichnung dar. Idealerweise ist eine dokumentierte (!) vertragliche Regelung mit dem Urheber \u00fcber die Urheberbezeichnung zu treffen, in der der Urheber festlegt, wie er bezeichnet werden m\u00f6chte.<\/li>\n\n\n\n<li>Es ist (auch bei einer erlaubten Nutzung eines fremden Werkes) grunds\u00e4tzlich nicht gestattet, eigenm\u00e4chtige&nbsp;<strong>Ver\u00e4nderungen am Werk<\/strong>&nbsp;Dies betrifft bei Fotos und Grafiken insbesondere das Zuschneiden, um die Bilder in eine andere Form zu bringen (von Querformat auf Hochformat, Verwendung nur eines Ausschnitts), Farb\u00e4nderungen, und das Einf\u00fcgen von neuen Elementen (Texten, Grafiken, etc.). Auch ist darauf zu achten, dass Werke nicht (ohne explizite Einwilligung des Urhebers) ein einem problematischen Kontext verwendet werden (etwa Pornografie).<\/li>\n\n\n\n<li>Das Urheberrechtsgesetz erlaubt in&nbsp;<strong><em>Ausnahmef\u00e4llen<\/em><\/strong>&nbsp;und unter bestimmten Umst\u00e4nden konkret im Gesetz umschriebene Nutzungen auch ohne Einwilligung der Rechteinhaber. Diese sogenannten \u201e<strong><em>freien Werknutzungen<\/em><\/strong>\u201c werden jedoch \u00e4u\u00dferst eng ausgelegt und verlangt die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen rechtliches Know-how.<a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftn5\">[5]<\/a>&nbsp;Insbesondere sind bei einer Nutzung von fremden Werken&nbsp;im kommerziellen Kontext&nbsp;viele freien Werknutzungen von vornherein nicht anwendbar.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine&nbsp;<strong>Verlinkung<\/strong>&nbsp;(auch in Form eines embedded link) auf fremde Werke&nbsp;<strong>kann<\/strong>auch ohne Einwilligung der Rechteinhaber zul\u00e4ssig sein. Es gibt dabei aber einiges zu beachten:<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>es darf nur auf im Internet frei zug\u00e4ngliche Inhalte verlinkt werden (es darf also insbesondere zu keiner Umgehung von Bezahlschranken oder technischen Einrichtungen, die gerade eine Verlinkung verhindern sollen, kommen). Frei zug\u00e4nglich ist grunds\u00e4tzlich nur dass, was jedermann, ohne sich irgendwo registrieren zu m\u00fcssen und ohne irgendein Passwort einzugeben, ohne spezielle technische Kenntnisse, im Internet abrufen kann,<\/li>\n\n\n\n<li>es darf nur auf rechtm\u00e4\u00dfig im Internet zug\u00e4nglich gemachte Inhalte verlinkt werden (der verlinkte Inhalt darf also nicht ohne entsprechende Einwilligung des Urhebers im Internet zu Verf\u00fcgung gestellt worden sein)<\/li>\n\n\n\n<li>es darf insbesondere im Falle des Embedded Content nicht das Werk in einen abtr\u00e4glichen Kontext gestellt werden (etwa Verlinkung eines fremden Werkes in einer Werbeanzeige f\u00fcr Potenzmittel),<\/li>\n\n\n\n<li>ein Link in rechtlicher Hinsicht liegt (unabh\u00e4ngig von der technischen Ausgestaltung) nur dann vor, wenn das verlinkte Werk nicht mehr \u00fcber den Link abrufbar ist, sobald auf der verlinkten Quellseite das Werk entfernt wird.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei der&nbsp;<strong>Verlinkung von Bildern, die Personen zeigen<\/strong>, ist insbesondere zu beachten, dass durch die Verlinkung von Inhalten in einem neuen Medium allenfalls eine breite \u00d6ffentlichkeit erreicht wird. Dadurch kommt es allenfalls zu Eingriffen in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Familienbilder von einem privaten Blog oder von einer Facebook-Seite auf einer Website mit einer \u00e4u\u00dferst gro\u00dfen Reichweite eingebettet werden. Kurz gesagt: Auch Rechte der Abgebildeten sind zu beachten (vgl etwa \u00a7 78 UrhG).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftnref1\">[1]<\/a>&nbsp;Der urheberrechtliche Schutz f\u00fcr ein Werk besteht grunds\u00e4tzlich bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Fotografen, Grafiker, Schriftsteller) \u2013 es ist also auch bei Werken etwa aus dem Jahr 1900 durchaus davon auszugehen, dass diese noch urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind (wenn ein Maler im Alter von 20 Jahren ein Gem\u00e4lde vollendet und im Alter von 90 Jahren stirbt, dann endet der Urheberrechtsschutz f\u00fcr dieses Gem\u00e4lde 140 Jahre (!) nach Vollendung des Gem\u00e4ldes), vgl dazu \u00a7 60 UrhG.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftnref2\">[2]<\/a>&nbsp;Insbesondere dann, wenn die rechtswidrige Nutzung erst nach einigen Jahren entdeckt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftnref3\">[3]<\/a>&nbsp;Regelm\u00e4\u00dfig betragen allein die dem Kl\u00e4ger zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgeb\u00fchren \u00fcber \u20ac&nbsp;5.000,00.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftnref4\">[4]<\/a>&nbsp;Mit dem Argument, man habe gutgl\u00e4ubig angenommen, dass der Urheber eines Werkes die Nutzung gestattet habe, kann man eine Klage des tats\u00e4chlichen Rechteinhabers also nicht abwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/lsr.at\/de\/news\/newsdetails\/dkl\/quick-guide-zum-urheberrecht\/#_ftnref5\">[5]<\/a>&nbsp;So ist etwa zu beachten, dass die freie Werknutzung der \u201e<em>Berichterstattung \u00fcber Tagesereignisse<\/em>\u201c (\u00a7 42c UrhG)&nbsp;nicht<strong>&nbsp;<\/strong>auch die Nutzung eines fremden Fotos, welches das Tagesereignis selbst abbildet umfasst. Ein anderes Beispiel ist die sogenannten \u201ePanoramaausnahme\u201c (\u00a7 54 Abs 1 Z 5 UrhG), welche nur innerhalb gewisser Grenzen die Nutzung von Werken der Baukunst oder Werken der bildenden Kunst gestattet, wenn diese \u201e<em>dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem \u00f6ffentlichen Ort zu befinden<\/em>\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In times of unlimited distribution of copyrighted works, there are repeated infringements on copyright or image protection. In short, the following legal framework must be observed when using the works of others (photographs, images, texts, etc.), whether in a private or professional context.<\/p>","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[41],"tags":[],"class_list":["post-1418","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1418","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1418"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1418\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4652,"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1418\/revisions\/4652"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1418"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1418"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/lsr.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1418"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}